Wissen Sie, wie Sie Daten auf Papier schützen müssen?
Wenn es um Datenschutz geht, ist meist von elektronisch verarbeiteten Daten die Rede. Was oft unter den Tisch fällt: Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Auch Ihre vorhandenen Unterlagen müssen den Vorgaben der DSGVO* entsprechen. Datenerhebung auf Vorrat ist verboten!
70 % aller wichtigen Daten befinden sich nach wie vor auf Papier – und landen oft einfach im Papierkorb. Datenschutz? Fehlanzeige!
Sobald Dokumente nicht mehr der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, müssen sie zwingend datenschutzkonform vernichtet werden. Folgende Unterlagen gehören sicher geschreddert und dürfen niemals einfach im Altpapier entsorgt werden:
- Finanzen & Buchhaltung: Kontoauszüge, Belege, Rechnungen, Quittungen sowie Steuerunterlagen.
- Verträge & Vertrieb: Angebote, Verträge, unterschriebene Dokumente und personalisierte Werbeunterlagen.
- Büroalltag: Interne Notizen, Leseausdrucke und Fehlkopien.
Datenschutz auf höchstem Niveau!
- Effizienter Partikelschnitt: Zuverlässige Vernichtung nach den aktuellen Sicherheitsstufen der DIN 66399 (z. B. Stufe P-4 für sensible Daten).
- Auto-Feed-Technologie: Ganze Papierstapel einlegen und Zeit sparen – das Gerät arbeitet autark und sicher (Shred & Forget).
- DSGVO-Konformität: Perfekt abgestimmt auf die Anforderungen moderner Unternehmen, Arztpraxen, Kanzleien und Apotheken.
Jetzt Beratung für Ihre Bürosicherheit in Münchberg & Umgebung anfordern
- Telefon: 0 92 51 / 9 22 77
- E-Mail: flach@flach-buerotechnik.de
- Adresse: Ochsenkopfstraße 4, 95213 Münchberg
*DSGVO Datenschutz-Grundverordnung: Erweitert die bisherigen Datenschutzprinzipien. Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen seit 25. Mai 2018 die neuen Vorgaben erfüllen.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie die DSGVO korrekt umsetzen und sich Ihren guten Ruf und das Vertrauen Ihrer Kunde erhalten.
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